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ARCHIVE 25.10.2004
Geister der Vergangenenheit (2/3)
Von Email an Fiete Stegers sendenFiete Stegers | externer LinkHomepage Druckversion dieses Artikels im neuen Fenster öffnen

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Wayback, Google Cache und die möglichen Folgen

Martin-Jung bereiten solche Archivierungslücken keine Kopfschmerzen: "Es gibt da ja eine Site, die das in verdienstvoller Weise für uns übernimmt." Gemeint ist das [externer Link]Internet Archive, eine Non-Profit-Organisation, die den Sturz in ein Digital Dark Age durch das Abspeichern ganzer Websites dokumentierten will. Zumindest in dem Rahmen, den ihr Serverpark im alten Fort Presidio an der Golden Gate Bridge erlaubt. Mit der Wayback Machine des Internet Archive lassen sich die gespeicherten Sites durchsuchen. So kann man beispielsweise die Entwicklung der [externer Link]Stern-Website zumindest teilweise nachvollziehen.

Ähnlich funktioniert der [externer Link]Google Cache, in dem die Suchmaschine beim Crawlen einen Schnappschuss zwischenspeichert. Die Cache-Funktion zeigt die Seiten dann zumindest temporär so an, wie Google sie gefunden hat, auch wenn sie inzwischen geändert wurden: praktisch beim Suchen, aber möglicherweise folgenreich für Online-Redaktionen und private Webmaster.

"Das Abspeichern alter Seiten ist meinerseits erwünscht", sagt stern.de-Leiterin Hamm. Das sehen nicht alle so. Denn Internet Archive und Google legen das Urheberrecht großzügig aus: Sie spiegeln Inhalte fremder Websites ohne Rücksicht auf Copyrights, es sei denn, ein Website-Betreiber legt ausdrücklich Widerspruch ein bzw. blockiert die Speicherung durch einen entsprechenden [externer Link]Eintrag in seiner robots.txt-Datei. So eröffnet sich ein Tummelfeld für Medienrechtler bis hin zu Abmahnexperten. In einer ausführlichen [externer Link]rechtlichen Bewertung folgerte der Jurist [externer Link]Martin Bahr 2002, "dass die Archivierung durch The Wayback Machine gegen geltendes deutsches Urheberrecht" verstoße. Der Google Cache sei hingegen als Proxy-ähnlicher Zwischenspeicher rechtlich gedeckt. Bahr sieht die durch die Wayback Machine "gerade auch in wissenschaftlicher Hinsicht [...] ungeahnte Möglichkeiten." Aber er kennt seine Zunft und gibt zu bedenken: "Etwaige Urheberrechtsverstöße und Urheberrechtsverletzungen könnten auch nach der Löschung der Seite vom Webserver des Betreibers verfolgt werden."

Versenden ist so eine Sache

"Es versendet sich viel", meint Helmut Martin-Jung. Die Online-Leser seien nicht so aufmerksam wie bei einer Zeitung. Ruckzuck sind online kleine Tippfehler korrigiert, kann aus Militärquellen ein Armeepressesprecher samt Namen werden, sobald die zweite Agenturmeldung da ist oder aus 17 Toten zwölf Verletzte, drei Todesopfer und ein Selbstmordattentäter, sind doppelte Worte getilgt und fehlende Halbsätze ergänzt.

"Es versendet sich gar nichts", sagt Holger Meier. Er meint das, was das Internet vom flüchtigen Medium Radio unterscheidet: "Es kommen täglich Mails von Nutzern. Wir überprüfen mögliche Fehler und korrigieren. Dann ist es Wurst, von wann der Text ist." Auch Barbara Hamm freut sich über Mails aufmerksamer User. Das käme bei stern.de aber nicht sehr häufig vor: "Die meisten Fehler werden von der Redaktion selbst entdeckt."

Und wenn sie nicht entdeckt werden? In den umfangreichen Archiven der Online-Magazine können sich potenzielle Zeitbomben verbergen: Was im Radio oder Fernsehen an Fehlern durchschlüpfen kann, bleibt im Netz weiter abrufbar.

"Unsere Artikel erscheinen auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen", erläutert Hamm. Beispiel: "Ein Konzern schließt 50 Filialen. Ändert sich der Stand der Dinge – der Konzern schließt nun 100 Filialen – so ist es unsere Aufgabe, die Entwicklung aufzuzeichnen. Somit wird ein neuer Artikel mit aktuellem Datum und dem Stand der Dinge verfasst und veröffentlicht." Praxis bei stern.de, Alltag auch in vielen anderen Online-Redaktionen: Kleinere Operationen werden am lebenden Objekt durchgeführt, bei größeren wird ein neuer Artikel angelegt.
Aber viele Texte lassen sich im Archiv noch Wochen oder Monate später leicht aufspüren, auch wenn die Redaktion diese längst vergessen hat. Dank Wayback Machine und Google Cache möglicherweise sogar, wenn ein Artikel auf der eigentlichen Website längst nicht mehr online ist.

» weiter in Teil 3:
Ankläger aus dem Cache,
Entlastungszeuge überschrieben

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