| BARRIEREFREIHEIT |
11.01.2005 |
| 1. Woher kommt der Begriff? Wen geht das Thema etwas an? |
Von Andreas K. Bittner |
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Barrierefreiheit ist seit Juli 2002 eine zentrale Forderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), das das verfassungsrechtliche Gebot der Anti-Diskriminierung umsetzt. Dies gilt nicht nur für Gebäude, Busse oder Bahnen, sondern auch für Informations- und Kommunikationssysteme. Die gesetzlichen Anforderungen sind in der BITV, der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung detailliert geregelt. Nach einem kleinen Exkurs wird weiter unten untersucht, wen das Thema Barrierefreiheit überhaupt etwas angeht.
<exkurs> Hintergrund, eher für Spezialisten
Die der BITV zu Grunde liegenden Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, kurz: WCAG), oder WAI- Richtlinien, wie sie nach der Web Accessibility Initiative bezeichnet werden, sind in den Paragraphen der deutschen Rechtsverordnung nicht explizit genannt.
Dies dürfte auch aus Gründen des Copyrights und aus rechtssystematischen Erwägungen geschehen sein. Vielmehr gehört zur BITV eine Anlage, die technische Details enthält und letztlich die inhaltliche Umsetzung der W3C-Vorlage in der Juristensprache darstellt. Zumindest beinahe. Denn wer genauer hinschaut, wird feststellen, dass es mehr als nur sprachliche Nuancen zwischen den beiden Versionen gibt.
Wichtigster Unterschied: Das World Wide Web Consortium (W3C), das mit seinem 1999 gestarteten Projekt umfassende Richtlinien für ein universell zugängliches Web formulieren will, veröffentlichte bislang drei gleichwertige Spezifikationen. Davon ist in der deutschen Diskussion lediglich eine, nämlich die genannte Zugänglichkeitsrichtlinie für Web-Inhalte, angekommen.
Die beiden anderen Spezifikationen definieren die Anforderungen an Autorensoftware (also auch für Content Management Systeme oder Weblogs) und für sogenannte Benutzer-Agenten (user agents) – also unter anderem Browser, Screenreader und Mediaplayer. Dies ist eine Schwerpunktsetzung, die "Barrierefreiheit" auf die Zugänglichkeit von Inhalten verkürzt, ohne dabei die ebenso wichtige Rolle von Autorensystemen und Browserspezifikationen zu berücksichtigen.
Noch weiter geht indes die US-amerikanische Section 508, die alle wesentlichen Teile der BITV enthält, einige unerfüllbare bewusst auslässt und andere, eher schwammige konkretisiert. Diese, meine Sichtweise ist in der deutsche Debatte allerdings umstritten. Andererseits enthält die "Five-O-Eight" viele Aspekte der Software-Ergonomie, die hierzulande in DIN- und anderen Normen geregelt sind, und Fragen der Arbeitsplatzausstattung, in Deutschland im SGB IX geregelt.
Section 508 ist für die amerikanische Bundesverwaltung verbindlich, wenn diese Produkte oder Dienstleistungen kauft, und muss von den Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Dieser Druck auf den kommerziellen Sektor führt dazu, dass die Verwaltung über barrierefreie Informationstechnik verfügt, aber auch, dass Software-Hersteller derartige Auflagen beachten. Deutsche, international aufgestellte CMS-Hersteller bekommen diesen Druck inzwischen direkt am US-Markt und indirekt – über Extra- und Intranet-Spezifikationen – zu spüren. Genug der Juristerei.
</exkurs>
Wen geht Barrierefreiheit etwas an?
- Jeden Besucher einer Website, der sich in der Nutzung eingeschränkt fühlt.
- Jeden Anbieter, der verstanden hat, dass eine allgemein zugängliche und gebrauchstaugliche Internetpräsenz eine Frage von inhaltlicher Kompetenz, Qualitätsbewusstsein, Zielgruppenorientierung und Reichweitenmaximierung ist.
- Jeden Dienstleister, der verstanden hat, dass eine standardkonforme, zugängliche und barriere-ärmere Internetpräsenz eine Frage von technischer Kompetenz, Qualitätsbewusstsein, Zielgruppenorientierung und zukunftsorientierter Web-Entwicklung ist.
- Alle Bundesbehörden ab Ende 2005, da sie gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Sowie alle Landesbehörden und Kommunen, wahrscheinlich bis 2008, wenn die deutsche Kleinstaaterei dann 17 Gleichstellungsgesetze und 16 dazugehörige Landes-BITVs verabschiedet hat!
weiter im nächsten
Teil »
Warum wird Barrierefreiheit häufig
negativ interpretiert?
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