| BARRIEREFREIHEIT |
11.01.2005 |
| 3. Wie nähert man sich dem komplexen Thema Barrierefreiheit? |
Von Andreas K. Bittner |
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Wer weiß schon, dass es erhebliche digitale Hürden für gehörlose Menschen gibt? Oder für Farbfehlsichtige? Oder für Menschen mit Lernschwierigkeiten? Der erste Schritt muss folgerichtig eine Sensibilisierung für vorhandene Barrieren sein, die es für Menschen mit Behinderungen, Senioren und vermeintliche Normalsurfer gibt. Das gelingt am besten durch alltägliche Beispiele und simple Demonstrationen.
Schilderungen aus dem Web-Alltag von Menschen mit Behinderungen, Simulationsprogramme oder das Ausprobieren assistiver Technologien: Mund-, Kopf- oder Augenmaus, Braillezeile, Vorlesesoftware, Bildschirmlupen, Fuß- und andere Spezialtastaturen. Aha-Ergebnis: Tatsächlich sind die meisten Internet-Nutzer allenfalls temporär nicht-behindert!
Der zweite Schritt ist ein Verständnis für unterschiedliche Dimensionen der
Barrierefreiheit:
- Standardkonformität, also valider HTML-Code und CSS-Design. Dies ist nicht nur das Fundament für barriere-ärmere Websites, sondern schlicht die Basis einer modernen, flexiblen und zukunftsorientierten Web-Entwicklung.
- Zugänglichkeit (Accessibility) berücksichtigt die Realität unterschiedlicher Nutzergruppen und Nutzungskontexte. Anders gesagt: Verschiedene Browser und Betriebssysteme, unterschiedliche Bandbreiten, Monitorgrößen und Endgeräte, verschiedene Ausgabeformen (Druckversion, vorgelesenes Internet). Und vor allem: Individuelle sensorische, motorische oder kognitive Einschränkungen.
- Usability: Eine wesentliche (und bislang unterschätzte) Barriere stellt die mangelnde Gebrauchstauglichkeit vieler Internetauftritte dar. Wichtige Aspekte: Nachvollziehbare Navigation, klare Orientierung, konsistente Nutzerführung oder bedürfnisorientierte Einstiege. (Nebenbei: Die Usability-Forschung ist knapp zehn Jahre älter als die junge Disziplin der Accessibility. Dennoch beginnen diese Schwestern im Geiste sich erst langsam anzunähern.)
- Verständlichkeit / Einfache Sprache: Barrieren können nicht nur technischer, sondern auch inhaltlicher Natur sein. Frustration und Transaktionsabbruch sind die häufige Folge. Genauso wie Usability-Kriterien ist auch "die klarste und einfachste Sprache, die angemessen ist" ein Teil der gesetzlichen Anforderungen der BITV. Gewiss reicht es nicht aus, technisch und physisch an Informationen heranzukommen. Mensch muss sie auch verstehen. Nur: Sollte das per Gesetz geregelt werden?
- Design: In der öffentlichen Wahrnehmung wird Barrierefreiheit oft mit „blindengerecht“ gleichgesetzt. Daher kommt das Missverständnis "barrierefrei" sei langweilig, normiert, textlastig, designfrei – kurz Internet auf Krankenschein. Die Bedeutung des klassischen (Informations)Designs für die Reduzierung von Barrieren wird oft unter- oder gar geringgeschätzt. Vergessen wird dabei die wichtige vermittelnde Rolle von Design sowie die strukturierende Funktion von Typographie, Zeilen- und Textlänge, selbsterklärenden Symbolen oder einer emotionalen Ansprache.
Das genügt zu den zentralen Dimensionen einer umfassend verstandenen
Barrierefreiheit. Dritter und erst letzter Schritt sind dann die legal-definierten Aspekte
der BITV mit ihren 14 Anforderungen und 65 Prüfpunkten. Denn sie betreffen zunächst
nur Behörden.
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Teil »
Gibt es verlässliche Testverfahren, einen TÜV
oder amtliche Zertifikate?
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